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Vertrag & Gewährleistung

Prozessbürgschaft

Die Prozessbürgschaft dient als Sicherheitsleistung im gerichtlichen Verfahren – etwa um eine vorläufige Vollstreckung abzuwenden oder selbst vorläufig vollstrecken zu können. Statt den festgesetzten Betrag bar bei Gericht zu hinterlegen, stellen Sie eine Bürgschaft.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Definition

Sicherheitsleistung im gerichtlichen Verfahren, die eine Bar-Hinterlegung bei Gericht ersetzt.

Zielgruppe

Unternehmen, die in einem gerichtlichen Verfahren eine vom Gericht festgesetzte Sicherheit stellen müssen.

Typische Bürgschaftshöhe

Wird vom Gericht festgesetzt, meist orientiert am Streitwert oder Vollstreckungsbetrag.

Größter Vorteil

Das Unternehmen muss den Sicherheitsbetrag nicht bar bei Gericht hinterlegen.

Key Facts

Die wichtigsten Merkmale

Typ
Prozessuale Sicherheitsleistung (Avalbürgschaft)
Begünstigter
Prozessgegner bzw. Gerichtskasse
Bürge
Kautionsversicherer oder Bank
Typische Laufzeit
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
Bearbeitungszeit
In der Regel wenige Werktage
Digitale Ausstellung
Möglich
Bankkreditlinie wird belastet?
Nein – über einen Avalrahmen des Kautionsversicherers
Ablauf

In sechs Schritten zur Prozessbürgschaft

Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.

  1. 1

    Gerichtliche Anordnung

    Das Gericht setzt eine Sicherheitsleistung fest, etwa für eine vorläufige Vollstreckung.

  2. 2

    Bürgschaft beantragen

    Das Unternehmen beantragt die Prozessbürgschaft beim Bürgen.

  3. 3

    Prüfung

    Bonität und Verfahrensunterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.

  4. 4

    Ausstellung

    Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.

  5. 5

    Vorlage bei Gericht

    Die Urkunde wird bei Gericht anstelle der Barhinterlegung eingereicht.

  6. 6

    Verfahrensende & Rückgabe

    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Praxisbeispiel

So funktioniert es in der Praxis

Unternehmen möchte ein Urteil vorläufig vollstrecken

Ein Unternehmen hat ein erstinstanzliches Urteil erwirkt und möchte es vorläufig vollstrecken. Das Gericht setzt hierfür eine Sicherheitsleistung fest.

Statt 275.000 € bei Gericht zu hinterlegen, stellt das Unternehmen eine Bürgschaft und kann das Urteil vorläufig vollstrecken, ohne Kapital zu binden.

Vollstreckungsbetrag
250.000 €
Vom Gericht festgesetzte Sicherheit
110 %
Prozessbürgschaft
275.000 €
Barhinterlegung
Entfällt
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Liquidität sichern

Keine Kapitalbindung durch eine gerichtliche Barhinterlegung.

Banklinie frei

Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.

Schnelle Ausstellung

Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.

Handlungsfähigkeit im Verfahren

Vorläufige Vollstreckung oder Abwehr wird möglich, ohne liquide Mittel zu binden.

Einsatzbereiche

Typische Einsatzbereiche

  • Bau
  • Handel
  • Industrie
  • Dienstleistung
  • Logistik
  • Immobilienwirtschaft
Expertenwissen

Häufige Fehler & Expertentipp

Häufige Fehler

  • Die vom Gericht festgesetzte Sicherheitshöhe (oft inklusive Zuschlag) nicht exakt in die Bürgschaft übernehmen.
  • Die Bürgschaft erst kurz vor dem gerichtlichen Termin beantragen und dadurch Zeitdruck erzeugen.
  • Die Rückgabe nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss nicht aktiv einfordern.
  • Den zugrunde liegenden Streitwert bei künftigen Instanzen nicht neu bewerten lassen.

Expertentipp

Beantragen Sie die Prozessbürgschaft frühzeitig nach der gerichtlichen Anordnung – Gerichte setzen für die Sicherheitsleistung häufig kurze Fristen.

FAQ

Häufige Fragen

Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.

Benötigen Sie eine Prozessbürgschaft für ein laufendes Verfahren?

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