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Vertrag & Gewährleistung

Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber Mängelansprüche nach der Abnahme ab – über die gesamte Gewährleistungsfrist. Statt einen Sicherheitseinbehalt zu binden, stellt der Auftragnehmer eine Bürgschaft und erhält die einbehaltene Liquidität zurück.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Definition

Sichert Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme während der Gewährleistungsfrist ab.

Zielgruppe

Auftragnehmer im Bau und Handwerk sowie bei Liefer- und Werkverträgen mit Gewährleistungspflichten.

Typische Bürgschaftshöhe

Meist ein Prozentsatz der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme, häufig rund 2–5 % (vertraglich vereinbart).

Größter Vorteil

Ersetzt den Gewährleistungseinbehalt – die einbehaltene Liquidität wird frei.

Key Facts

Die wichtigsten Merkmale

Typ
Vertrags- bzw. Avalbürgschaft
Begünstigter
Auftraggeber (Besteller)
Bürge
Kautionsversicherer oder Bank
Typische Laufzeit
Über die Gewährleistungsfrist (im Bau häufig mehrere Jahre)
Bearbeitungszeit
In der Regel wenige Werktage
Digitale Ausstellung
Möglich
Bankkreditlinie wird belastet?
Nein – über einen Avalrahmen des Kautionsversicherers
Ablauf

In sechs Schritten zur Gewährleistungsbürgschaft

Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.

  1. 1

    Abnahme der Leistung

    Die Leistung wird abgenommen; der Vertrag sieht eine Gewährleistungssicherheit vor.

  2. 2

    Bürgschaft beantragen

    Der Auftragnehmer beantragt die Gewährleistungsbürgschaft beim Bürgen.

  3. 3

    Prüfung

    Bonität und Unterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.

  4. 4

    Ausstellung

    Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.

  5. 5

    Einbehalt-Freigabe

    Gegen die Bürgschaft gibt der Auftraggeber den Gewährleistungseinbehalt frei.

  6. 6

    Ende der Frist

    Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Praxisbeispiel

So funktioniert es in der Praxis

Handwerksbetrieb schließt Bauprojekt ab

Ein Handwerksbetrieb hat ein Bauprojekt abgeschlossen. Der Auftraggeber möchte 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungssicherheit einbehalten.

Statt 40.000 € über Jahre einzubehalten, akzeptiert der Auftraggeber die Bürgschaft – die Liquidität steht dem Betrieb sofort wieder zur Verfügung.

Auftragssumme
800.000 €
Gewährleistungseinbehalt
5 %
Gewährleistungsbürgschaft
40.000 €
Einbehalt
Wird freigegeben
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Liquidität freisetzen

Der Gewährleistungseinbehalt wird frei – Kapital bleibt im Unternehmen.

Banklinie frei

Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.

Schnelle Ausstellung

Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.

Professioneller Marktauftritt

Anerkannte Sicherheiten stärken die Position bei Auftraggebern.

Einsatzbereiche

Typische Einsatzbereiche

  • Bau
  • Maschinenbau
  • Anlagenbau
  • Metallbau
  • Elektro
  • Industrie
Expertenwissen

Häufige Fehler & Expertentipp

Häufige Fehler

  • Bürgschaftshöhe und -text nicht mit dem Vertrag abgleichen – nur die vertraglich vereinbarte Sicherheit ist zu stellen.
  • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft akzeptieren, obwohl vertraglich eine Ausfallbürgschaft genügt.
  • Die Rückgabe der Urkunde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vergessen – das bindet unnötig Avalrahmen.
  • Die Gewährleistungsfrist im Bürgschaftstext falsch ansetzen (VOB/B und BGB unterscheiden sich).

Expertentipp

Prüfen Sie vor der Ausstellung, ob eine Ausfall- statt einer selbstschuldnerischen Bürgschaft genügt und ob der Bürgschaftstext exakt der vertraglich geschuldeten Sicherheit entspricht. Das vermeidet Übersicherung und spätere Streitpunkte.

FAQ

Häufige Fragen

Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.

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