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Vertrag & Gewährleistung

Bietungsbürgschaft

Die Bietungsbürgschaft sichert dem Ausschreibenden zu, dass ein Bieter sein Angebot nicht zurückzieht und nach einem Zuschlag den Vertrag auch abschließt. So können Sie sich an Ausschreibungen beteiligen, ohne dafür Kapital zu hinterlegen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Definition

Sichert die Verbindlichkeit eines Angebots ab – der Ausschreibende ist geschützt, falls der Bieter zurücktritt oder den Zuschlag nicht annimmt.

Zielgruppe

Unternehmen, die sich an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen und Vergabeverfahren beteiligen.

Typische Bürgschaftshöhe

Meist ein Prozentsatz der Angebotssumme, häufig rund 1–5 % (in der Ausschreibung vorgegeben).

Größter Vorteil

Ermöglicht die Teilnahme an Ausschreibungen, ohne Kapital für die Angebotssicherheit zu binden.

Key Facts

Die wichtigsten Merkmale

Typ
Vertrags- bzw. Avalbürgschaft
Begünstigter
Ausschreibende Stelle (Vergabestelle)
Bürge
Kautionsversicherer oder Bank
Typische Laufzeit
Bis zum Zuschlag bzw. Ablauf der Angebotsbindungsfrist
Bearbeitungszeit
In der Regel wenige Werktage
Digitale Ausstellung
Möglich
Bankkreditlinie wird belastet?
Nein – über einen Avalrahmen des Kautionsversicherers
Ablauf

In sechs Schritten zur Bietungsbürgschaft

Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.

  1. 1

    Ausschreibung veröffentlicht

    Die Vergabestelle verlangt eine Bietungsbürgschaft als Voraussetzung für die Angebotsabgabe.

  2. 2

    Bürgschaft beantragen

    Der Bieter beantragt die Bietungsbürgschaft beim Bürgen.

  3. 3

    Prüfung

    Bonität und Unterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.

  4. 4

    Ausstellung

    Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.

  5. 5

    Angebotsabgabe

    Das Angebot wird zusammen mit der Bürgschaft eingereicht.

  6. 6

    Zuschlag & Rückgabe

    Nach Zuschlag (oder Nichtberücksichtigung) und Ablauf der Bindefrist wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Praxisbeispiel

So funktioniert es in der Praxis

Handwerksbetrieb bewirbt sich um öffentlichen Auftrag

Ein Handwerksbetrieb bewirbt sich um einen öffentlichen Auftrag. Die Vergabestelle verlangt eine Bietungsbürgschaft in Höhe von 2 % der Angebotssumme.

Statt 12.000 € als Angebotssicherheit zu hinterlegen, stellt der Betrieb eine Bürgschaft und kann sich unverändert an weiteren Ausschreibungen beteiligen.

Angebotssumme
600.000 €
Geforderte Sicherheit
2 %
Bietungsbürgschaft
12.000 €
Kapitalbindung
Entfällt
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Liquidität sichern

Keine Kapitalbindung für die Angebotssicherheit – auch bei mehreren parallelen Ausschreibungen.

Banklinie frei

Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.

Schnelle Ausstellung

Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.

Professioneller Marktauftritt

Anerkannte Sicherheiten stärken die Position bei Ausschreibungen.

Einsatzbereiche

Typische Einsatzbereiche

  • Bau
  • Maschinenbau
  • Anlagenbau
  • Metallbau
  • Elektro
  • Industrie
Expertenwissen

Häufige Fehler & Expertentipp

Häufige Fehler

  • Die Bürgschaftshöhe nicht exakt an die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen anpassen.
  • Die Bindefrist des Angebots und die Laufzeit der Bürgschaft nicht aufeinander abstimmen.
  • Bei Nichtberücksichtigung die Rückgabe der Urkunde vergessen – das bindet unnötig Avalrahmen.
  • Eine Bietungsbürgschaft ohne Rücksprache mit dem Bürgen kurzfristig vor Ausschreibungsende beantragen.

Expertentipp

Die Bindefrist des Angebots sollte immer etwas kürzer sein als die Laufzeit der Bürgschaft – so bleibt genug Spielraum, falls sich die Zuschlagsentscheidung verzögert.

FAQ

Häufige Fragen

Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.

Benötigen Sie eine Bietungsbürgschaft für eine Ausschreibung?

Wir analysieren Ihren individuellen Bedarf und entwickeln gemeinsam die passende Bürgschafts- oder Avallösung – schnell und persönlich.