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Bau & Bauhandwerk

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Anders als die meisten Bürgschaften schützt die Bauhandwerkersicherung nicht den Auftraggeber, sondern das ausführende Bauunternehmen: Als Bauherr bzw. Auftraggeber stellen Sie Ihrem Auftragnehmer auf dessen Verlangen eine Sicherheit nach § 650f BGB für dessen Vergütungsanspruch – ohne dafür eigenes Kapital zu binden.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Definition

Gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers auf eine Sicherheit für seinen Vergütungsanspruch, den der Auftraggeber durch eine Bürgschaft erfüllen kann.

Zielgruppe

Auftraggeber (Bauherren, Generalunternehmer), die ihrem Auftragnehmer auf Verlangen eine Sicherheit nach § 650f BGB stellen müssen.

Typische Bürgschaftshöhe

In der Regel die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines gesetzlich vorgesehenen Zuschlags von 10 %.

Größter Vorteil

Der Auftraggeber erfüllt seine gesetzliche Pflicht, ohne den Sicherheitsbetrag bar zu hinterlegen.

Key Facts

Die wichtigsten Merkmale

Typ
Gesetzliche Sicherheit nach § 650f BGB
Begünstigter
Auftragnehmer (Bauunternehmer, Handwerker)
Sicherheitsgeber
Auftraggeber (Bauherr, Generalunternehmer)
Bürge
Kautionsversicherer oder Bank
Typische Laufzeit
Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung
Bearbeitungszeit
In der Regel wenige Werktage
Digitale Ausstellung
Möglich
Ablauf

In sechs Schritten zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.

  1. 1

    Sicherheitsverlangen

    Der Auftragnehmer verlangt vom Auftraggeber eine Sicherheit gemäß § 650f BGB.

  2. 2

    Bürgschaft beantragen

    Der Auftraggeber beantragt die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft beim Bürgen.

  3. 3

    Prüfung

    Bonität und Vertragsunterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.

  4. 4

    Ausstellung

    Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.

  5. 5

    Übergabe an den Auftragnehmer

    Die Urkunde wird dem Auftragnehmer als Sicherheit übergeben.

  6. 6

    Zahlung & Rückgabe

    Mit vollständiger Zahlung der Vergütung wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Praxisbeispiel

So funktioniert es in der Praxis

Bauherr stellt Sicherheit für Handwerksleistungen

Ein Handwerksbetrieb verlangt von seinem Auftraggeber, einem privaten Bauherrn mit gewerblichem Bauvorhaben, eine Sicherheit nach § 650f BGB für die vereinbarte Vergütung.

Der Auftraggeber erfüllt seine gesetzliche Pflicht durch eine Bürgschaft, statt 440.000 € bar zu hinterlegen – der Handwerksbetrieb erhält die geforderte Sicherheit.

Vereinbarte Vergütung
400.000 €
Gesetzlicher Zuschlag
10 %
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
440.000 €
Barhinterlegung
Entfällt
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Liquidität sichern

Der Auftraggeber muss die Sicherheit nicht bar hinterlegen.

Banklinie frei

Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.

Schnelle Ausstellung

Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.

Reibungslose Zusammenarbeit

Die geforderte gesetzliche Sicherheit wird ohne Verzögerung erfüllt.

Einsatzbereiche

Typische Einsatzbereiche

  • Bau
  • Immobilienentwicklung
  • Handwerk als Auftraggeber-Gegenpartei
  • Industrie bei Bauprojekten
  • Metallbau
  • Elektro
Expertenwissen

Häufige Fehler & Expertentipp

Häufige Fehler

  • Den gesetzlichen Zuschlag von 10 % bei der Bürgschaftshöhe vergessen.
  • Die Frist zur Sicherheitsleistung nach Aufforderung durch den Auftragnehmer verstreichen lassen.
  • Übersehen, dass der Auftragnehmer bei nicht rechtzeitiger Sicherheitsleistung die Leistung verweigern oder kündigen kann.
  • Die Rückgabe nach vollständiger Zahlung nicht aktiv veranlassen.

Expertentipp

Reagieren Sie zügig auf ein Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB – verstreicht die gesetzte Frist, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen.

FAQ

Häufige Fragen

Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.

Müssen Sie Ihrem Auftragnehmer eine Sicherheit nach § 650f BGB stellen?

Wir analysieren Ihren individuellen Bedarf und entwickeln gemeinsam die passende Bürgschafts- oder Avallösung – schnell und persönlich.