Bau & Bauhandwerk
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Anders als die meisten Bürgschaften schützt die Bauhandwerkersicherung nicht den Auftraggeber, sondern das ausführende Bauunternehmen: Als Bauherr bzw. Auftraggeber stellen Sie Ihrem Auftragnehmer auf dessen Verlangen eine Sicherheit nach § 650f BGB für dessen Vergütungsanspruch – ohne dafür eigenes Kapital zu binden.
Das Wichtigste in Kürze
Definition
Gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers auf eine Sicherheit für seinen Vergütungsanspruch, den der Auftraggeber durch eine Bürgschaft erfüllen kann.
Zielgruppe
Auftraggeber (Bauherren, Generalunternehmer), die ihrem Auftragnehmer auf Verlangen eine Sicherheit nach § 650f BGB stellen müssen.
Typische Bürgschaftshöhe
In der Regel die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines gesetzlich vorgesehenen Zuschlags von 10 %.
Größter Vorteil
Der Auftraggeber erfüllt seine gesetzliche Pflicht, ohne den Sicherheitsbetrag bar zu hinterlegen.
Die wichtigsten Merkmale
- Typ
- Gesetzliche Sicherheit nach § 650f BGB
- Begünstigter
- Auftragnehmer (Bauunternehmer, Handwerker)
- Sicherheitsgeber
- Auftraggeber (Bauherr, Generalunternehmer)
- Bürge
- Kautionsversicherer oder Bank
- Typische Laufzeit
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung
- Bearbeitungszeit
- In der Regel wenige Werktage
- Digitale Ausstellung
- Möglich
In sechs Schritten zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.
- 1
Sicherheitsverlangen
Der Auftragnehmer verlangt vom Auftraggeber eine Sicherheit gemäß § 650f BGB.
- 2
Bürgschaft beantragen
Der Auftraggeber beantragt die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft beim Bürgen.
- 3
Prüfung
Bonität und Vertragsunterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.
- 4
Ausstellung
Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.
- 5
Übergabe an den Auftragnehmer
Die Urkunde wird dem Auftragnehmer als Sicherheit übergeben.
- 6
Zahlung & Rückgabe
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung wird die Bürgschaft zurückgegeben.
So funktioniert es in der Praxis
Bauherr stellt Sicherheit für Handwerksleistungen
Ein Handwerksbetrieb verlangt von seinem Auftraggeber, einem privaten Bauherrn mit gewerblichem Bauvorhaben, eine Sicherheit nach § 650f BGB für die vereinbarte Vergütung.
Der Auftraggeber erfüllt seine gesetzliche Pflicht durch eine Bürgschaft, statt 440.000 € bar zu hinterlegen – der Handwerksbetrieb erhält die geforderte Sicherheit.
- Vereinbarte Vergütung
- 400.000 €
- Gesetzlicher Zuschlag
- 10 %
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
- 440.000 €
- Barhinterlegung
- Entfällt
Ihre Vorteile auf einen Blick
Liquidität sichern
Der Auftraggeber muss die Sicherheit nicht bar hinterlegen.
Banklinie frei
Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.
Schnelle Ausstellung
Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.
Reibungslose Zusammenarbeit
Die geforderte gesetzliche Sicherheit wird ohne Verzögerung erfüllt.
Typische Einsatzbereiche
- Bau
- Immobilienentwicklung
- Handwerk als Auftraggeber-Gegenpartei
- Industrie bei Bauprojekten
- Metallbau
- Elektro
Häufige Fehler & Expertentipp
Häufige Fehler
- Den gesetzlichen Zuschlag von 10 % bei der Bürgschaftshöhe vergessen.
- Die Frist zur Sicherheitsleistung nach Aufforderung durch den Auftragnehmer verstreichen lassen.
- Übersehen, dass der Auftragnehmer bei nicht rechtzeitiger Sicherheitsleistung die Leistung verweigern oder kündigen kann.
- Die Rückgabe nach vollständiger Zahlung nicht aktiv veranlassen.
Expertentipp
Reagieren Sie zügig auf ein Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB – verstreicht die gesetzte Frist, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.
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