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ProtectFinance by Ciavolino

D&O-Versicherung

Führungsverantwortung reicht bis ins Privatvermögen.

Geschäftsführer und Vorstände haften für Managementfehler persönlich. Wir sichern Ihre Führungskräfte gegen diese Haftungsansprüche ab – inklusive der Abwehrkosten bei unberechtigten Forderungen.

  • Privatvermögen der Führung geschützt
  • Abwehrkosten inbegriffen
  • Auf Ihre Unternehmensgröße geprüft
Warum das zählt

Managementfehler treffen das Privatvermögen.

Für Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Organtätigkeit haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich. Schon eine Fehlentscheidung kann zu Ansprüchen führen, die das private Vermögen der Führungskräfte gefährden.

  • Schutz des Privatvermögens von Geschäftsführung und Vorstand bei persönlicher Haftung.
  • Absicherung bei Fehlentscheidungen im Rahmen der Geschäftsführung.
  • Übernahme der Rechtsverteidigungskosten (Abwehrkosten) bei Haftungsansprüchen.
  • Mehr Attraktivität für Führungskräfte durch eine abgesicherte Haftung.
Für wen geeignet

Wer als Organ persönlich haftet

Nicht nur die Geschäftsführung einer GmbH trägt ein persönliches Haftungsrisiko – je nach Rechtsform und Funktion sieht die typische Haftungssituation unterschiedlich aus.

  • Geschäftsführer (GmbH)

    Angestellte Fremdgeschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen – die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung selbst.

  • Vorstand (AG)

    Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen einem eigenständigen Sorgfaltsmaßstab und tragen dieselbe persönliche Verantwortung wie GmbH-Geschäftsführer – mit denselben Konsequenzen für das Privatvermögen bei einer Pflichtverletzung.

  • Aufsichtsräte & Beiräte

    Auch Mitglieder eines Aufsichts- oder Beirats können für eine mangelhafte Überwachung der Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen werden.

  • Vereinsvorstände

    Ehrenamtliche und hauptamtliche Vorstandsmitglieder von Vereinen haften rechtlich grundsätzlich genauso wie Geschäftsführer eines Unternehmens – oft ohne ausreichende Rücklagen im Hintergrund.

So arbeiten wir

Erst verstehen. Dann absichern.

Wir nehmen die Haftungssituation Ihrer Führungskräfte auf und stimmen den Deckungsumfang gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Unternehmensgröße ab.

  1. 1

    Organ und persönliche Haftungssituation verstehen

    Wir nehmen die Organstruktur und die persönliche Haftungssituation der Geschäftsführung oder des Vorstands auf – als Grundlage für die weitere Einordnung.

  2. 2

    Bestehende Absicherung und Unternehmensstruktur prüfen

    Kennzahlen wie Eigenkapital und Jahresergebnis sowie die Konzern- und Beteiligungsstruktur – auch mit Blick auf Tochtergesellschaften im Ausland – fließen in die Einschätzung ein.

  3. 3

    Relevante Haftungsrisiken und Deckungsbedarf einordnen

    Auf Basis von Unternehmensgröße, Branche und Risikoprofil ordnen wir die relevanten Haftungsrisiken ein und leiten daraus den passenden Deckungsbedarf ab.

  4. 4

    Passende D&O-Konzeption vorbereiten

    Deckungssumme und Vertragsbausteine werden festgelegt – der Versicherungsschutz gilt für alle amtierenden Organmitglieder, ohne dass diese selbst Vertragspartei werden müssen.

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    Antrag und weitere Vorgehensweise begleiten

    Wir begleiten Sie durch die Antragstellung und stehen auch danach als fester Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen sind für eine zügige Risikoprüfung typischerweise hilfreich

Die tatsächlich benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße und Versicherer. Diese Angaben helfen typischerweise für den Einstieg ins Gespräch.

  • Aktueller Jahresabschluss
  • Angaben zu Umsatz und Eigenkapital
  • Übersicht der Konzern- und Beteiligungsstruktur inkl. Auslandsgesellschaften
  • Angaben zu geplanten oder erfolgten Übernahmen/Fusionen
  • Auskunft zu bereits erhobenen oder bekannten drohenden Ansprüchen
D&O-Absicherung prüfen lassen
Gut zu wissen

Wie die D&O-Versicherung abgrenzt

Diese Punkte ordnen wir gemeinsam für Ihre Organstellung ein.

  • Wissentliche oder vorsätzlich pflichtwidrige Handlungen sind ausgeschlossen – geschützt wird die redliche, aber im Ergebnis fehlerhafte unternehmerische Entscheidung. Die Beweislast dafür liegt beim Versicherer, nicht beim Organmitglied.
  • Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften und börsennotierte Unternehmen sind bei vielen Konzepten vom Standardprodukt ausgenommen, da eigene, spezialisierte Deckungen existieren.
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit (Claims-made-Prinzip), nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung.
Substanz & Vertrauen

Worauf sich Firmenkunden bei uns verlassen.

Kein Marketingversprechen, sondern nachprüfbare Grundlagen: ein starker Versicherer im Rücken, ein regulierter Vermittlerstatus und ein Mensch, der Ihren Betrieb kennt.

Rückhalt der Württembergischen Versicherung

Als Agentur der Württembergischen beraten wir mit der Substanz und Verlässlichkeit eines traditionsreichen deutschen Versicherers.

Zugelassener Versicherungsvermittler

Registriert nach § 34d GewO – regulierte, nachvollziehbare Beratung statt loser Empfehlungen.

Ein fester Ansprechpartner

Kein Callcenter: Franko Ciavolino betreut Sie persönlich – von der ersten Analyse bis in den Ernstfall.

Individuelle Prüfung im Einzelfall

Keine Lösung von der Stange. Jede Empfehlung entsteht aus Ihrer konkreten Situation – geprüft, bevor sie ausgesprochen wird.

FAQ

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Kompakte, neutrale Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Franko Ciavolino, persönlicher Ansprechpartner von ProtectFinance, im Gespräch

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für die D&O-Absicherung.

Ein fester Ansprechpartner nimmt die Haftungssituation Ihrer Führungskräfte auf und begleitet die Absicherung – von der Analyse bis in den Schadenfall.

Franko Ciavolino

ProtectFinance – eine Marke der Württembergischen Versicherungsagentur Franko Ciavolino

Registriert nach § 34d GewO

Versicherungsfachmann (BWV) · Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)

Wilhelmstraße 30, 73433 AalenMo, Di, Do: 08:30–12:00 & 14:00–17:30 UhrMi, Fr: 08:30–12:00 UhrTermine auch nach Vereinbarung

Schützen Sie Ihre Führungskräfte.

Gemeinsam prüfen wir die Haftungsrisiken Ihrer Geschäftsführung und stimmen den passenden Deckungsumfang ab – unverbindlich.